Unser Spendenkonto
- FDP Kreisverband Süderelbe
- IBAN: DE94 2019 0003 0034 4268 09
- BIC: GENODEF1HH2
- Bank: Hamburger Volksbank
- Verwendungszweck: Ihr Name und Ihre Adresse für die Spendenbescheinigung
Via PayPal spenden
Spenden Sie einfach und unkompliziert von Ihrem Paypal-Konto:
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300€ im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600€, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden. Im besten Fall kostet Sie eine Spende von 500€ nur 250€ und bringt uns 690€.
Für die ersten 1.650€ bzw. 3.300€ werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650€ bzw. 3.300€ nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300€ je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38€ im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Das heißt: Eine Spende von 500€ kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250€. Für die FDP aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690€.
Politische Einflussnahme
Gemäß dem Parteiengesetz werden alle Spenden über 10.000€ vom Bundestagspräsidenten und im FDP-Rechenschaftsbericht mit Namen und Anschrift der Spender veröffentlicht. Dieser ist auf der Homepage des FDP-Bundesverbandes einzusehen. Diese Veröffentlichungspflicht dient dazu, einer etwaigen politischen Einflussnahme bei der Willensbildung innerhalb einer Partei durch Dritte vorzubeugen. Spenden über 50.000€ werden sofort vom Bundestagspräsidenten veröffentlicht.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner ist unser Schatzmeister Immo von Eitzen. Sie erreichen ihn via E-Mail: v.eitzen[ät]fdp-suederelbe[punkt]de